Allgemeine Geschäftsbedingungen

Textilpflege Prosic
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Textilpflege Prosic gegenüber Privat- und Geschäftskunden.

Sie gelten insbesondere für Textilreinigung, Wäschepflege, Bügelservice, Änderungen und Reparaturen, Abhol- und Lieferservices sowie weitere damit zusammenhängende Leistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Textilpflege Prosic und der Kundin oder dem Kunden vereinbart wurden.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Mit der Übergabe von Textilien beziehungsweise der verbindlichen Auftragserteilung kommt ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande.

Online übermittelte Anfragen, insbesondere für Abholung, Lieferung oder besondere Dienstleistungen, stellen zunächst eine Anfrage dar. Ein verbindlicher Termin oder Auftrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung durch Textilpflege Prosic zustande.

Die Bestätigung kann insbesondere persönlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Mit der Auftragserteilung akzeptiert die Kundin oder der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB.

3. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kommunizierten beziehungsweise veröffentlichten Preise.

Soweit anwendbar, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Leistungen, deren Aufwand vor der Bearbeitung nicht zuverlässig bestimmt werden kann, kann der Preis individuell vereinbart oder nach Aufwand berechnet werden.

Dies betrifft insbesondere besonders empfindliche, aufwendig verarbeitete oder stark verschmutzte Textilien, Spezialbehandlungen, Braut- und Festmode sowie individuelle Änderungen und Reparaturen.

Erweist sich während der Bearbeitung ein wesentlicher zusätzlicher Aufwand als notwendig, kann Textilpflege Prosic vor der weiteren Bearbeitung mit der Kundin oder dem Kunden Rücksprache nehmen.

4. Erfassung, Stückzahl und Gewicht

Die bei der Annahme durch Textilpflege Prosic erfasste Stückzahl beziehungsweise bei gewichtsbasierten Leistungen das ermittelte Gewicht bildet grundsätzlich die Grundlage für Bearbeitung, Rückgabe und Verrechnung.

Offensichtliche Abweichungen oder Erfassungsfehler werden korrigiert, sobald sie festgestellt werden.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Anzahl der zurückgegebenen Kleidungsstücke bei Erhalt nach Möglichkeit zu überprüfen.

5. Kontrolle vor der Behandlung

Textilpflege Prosic nimmt im Rahmen des üblichen Betriebsablaufs eine fachmännische Sichtprüfung der angenommenen Textilien vor.

Diese Prüfung stellt keine umfassende Material-, Labor- oder Echtheitsprüfung dar.

Nicht erkennbare Materialfehler, Vorschäden, Verarbeitungsmängel oder sonstige verborgene Eigenschaften können trotz sorgfältiger Prüfung unentdeckt bleiben.

6. Taschen und persönliche Gegenstände

Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sämtliche Taschen vor Übergabe der Textilien zu kontrollieren und persönliche Gegenstände zu entfernen.

Textilpflege Prosic kann Taschen im Rahmen der Vorbereitung ebenfalls kontrollieren, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass sämtliche darin befindlichen Gegenstände erkannt oder entfernt werden.

Für Schäden an oder durch zurückgelassene Gegenstände richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachstehenden Haftungsregelungen.

7. Pflegekennzeichnung und Behandlung

Die Behandlung richtet sich grundsätzlich nach Material, Verarbeitung, Zustand des Artikels sowie den vorhandenen Pflegekennzeichnungen.

Ist eine Pflegekennzeichnung vorhanden und eindeutig, wird sie bei der Wahl des Behandlungsverfahrens berücksichtigt.

Fehlt eine Pflegekennzeichnung, ist sie unleserlich, unvollständig oder widersprüchlich, darf Textilpflege Prosic die Behandlung nach eigener fachmännischer Beurteilung wählen.

Dasselbe gilt, wenn Eigenschaften oder Verschmutzungen des Artikels eine abweichende oder besondere Behandlung erfordern.

Eine fachmännische Behandlung kann insbesondere bei empfindlichen oder bereits vorgeschädigten Textilien nicht gewährleisten, dass keinerlei Veränderungen eintreten.

8. Risikoteile und Behandlung unter Vorbehalt

Bei besonders empfindlichen oder risikobehafteten Artikeln kann Textilpflege Prosic die Annahme beziehungsweise Behandlung von einem ausdrücklichen Vorbehalt abhängig machen.

Ein solcher Vorbehalt kann insbesondere angebracht sein bei:

  • fehlender oder widersprüchlicher Pflegekennzeichnung
  • bereits vorhandenen Schäden
  • instabilen Materialien oder Beschichtungen
  • empfindlichen Farben oder Drucken
  • geklebten Bestandteilen
  • Pailletten, Perlen, Stickereien oder Applikationen
  • Leder-, Kunstleder- oder Pelzbestandteilen
  • besonderen Knöpfen, Schnallen oder Reissverschlüssen
  • altersbedingt geschwächten Materialien
  • hochwertigen oder aussergewöhnlich konstruierten Kleidungsstücken

Der Vorbehalt und das konkret erkennbare Risiko sollen soweit möglich bei Auftragserteilung dokumentiert werden.

Entscheidet sich die Kundin oder der Kunde trotz des ausdrücklich mitgeteilten Risikos für die Behandlung, wird dieses bekannte Risiko bei der Beurteilung einer späteren Beanstandung berücksichtigt.

9. Reinigungserfolg und Fleckenentfernung

Textilpflege Prosic führt die vereinbarte Behandlung fachgerecht und sorgfältig aus.

Ein bestimmter Reinigungserfolg oder die vollständige Entfernung von Flecken kann jedoch nicht garantiert werden.

Art, Alter und Ursache der Verschmutzung, Materialeigenschaften sowie bereits erfolgte Vorbehandlungen können das Reinigungsergebnis beeinflussen.

Wird die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich auch dann geschuldet, wenn ein Fleck oder eine Veränderung nicht vollständig beseitigt werden kann.

10. Änderungen und Reparaturen

Änderungen und Reparaturen werden entsprechend dem vereinbarten Umfang ausgeführt.

Massangaben und besondere Wünsche sind bei Auftragserteilung möglichst genau mitzuteilen.

Bei bestehenden Materialschäden oder bereits veränderten Kleidungsstücken können Einschränkungen hinsichtlich des erreichbaren Ergebnisses bestehen.

Bei Leistungen nach Aufwand kann vor Ausführung ein Kostenvoranschlag oder eine ungefähre Kostenspanne vereinbart werden.

11. Abhol- und Lieferservice

Abhol- und Lieferleistungen werden nur innerhalb des jeweils angebotenen Bediengebiets erbracht.

Abhol- und Lieferadresse dürfen voneinander abweichen, sofern dies bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

Die Kundin oder der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Textilien zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich beziehungsweise entgegennehmbar sind.

Änderungen der Adresse oder anderer für die Durchführung relevanter Angaben sind Textilpflege Prosic möglichst frühzeitig mitzuteilen.

12. Terminangaben und Verzögerungen

Textilpflege Prosic bemüht sich, bestätigte Abhol-, Liefer- und Fertigstellungstermine einzuhalten.

Terminangaben stellen grundsätzlich keine Garantie für einen exakt minutengenauen Zeitpunkt dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Verzögerungen können insbesondere durch Verkehr, aussergewöhnliches Auftragsvolumen, technische Störungen, notwendige Zusatzbehandlungen oder andere nicht vorhersehbare Umstände entstehen.

Über erhebliche Verzögerungen informiert Textilpflege Prosic nach Möglichkeit.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

13. Erfolglose Abholung oder Lieferung

Kann eine bestätigte Abholung oder Lieferung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden liegen, kann ein neuer Termin vereinbart werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Abwesenheit am vereinbarten Übergabeort
  • fehlendem Zugang
  • unzutreffender Adresse
  • nicht bereitgestellten Textilien
  • nicht möglicher Kontaktaufnahme trotz erforderlicher Abstimmung

Allfällige zusätzliche Kosten werden nur erhoben, wenn diese vorab kommuniziert oder vereinbart wurden.

14. Expressleistungen

Expressleistungen werden nur angeboten, soweit betriebliche Kapazität und Art der Textilien dies zulassen.

Ein Expresszuschlag wird vor Auftragserteilung kommuniziert.

Auch bei Expressaufträgen haben fachgerechte und materialgerechte Behandlung Vorrang vor der gewünschten Geschwindigkeit.

15. Beanstandungen

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die zurückgegebenen Textilien möglichst zeitnah zu prüfen.

Offensichtliche Beanstandungen sollen Textilpflege Prosic möglichst unmittelbar beziehungsweise innerhalb angemessener Frist nach Rückgabe mitgeteilt werden.

Nicht unmittelbar erkennbare Beanstandungen sollen nach ihrer Feststellung möglichst umgehend gemeldet werden.

Der betroffene Artikel ist bis zur Klärung nach Möglichkeit unverändert aufzubewahren und Textilpflege Prosic zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Ein Zahlungs- beziehungsweise Auftragsnachweis kann zur Bearbeitung der Beanstandung verlangt werden.

16. Recht auf Prüfung und Nachbehandlung

Bei einer Beanstandung ist Textilpflege Prosic Gelegenheit zu geben, den betroffenen Artikel zu prüfen.

Soweit dies fachlich sinnvoll und zumutbar ist, hat Textilpflege Prosic das Recht, eine sachgerechte Nachbehandlung oder Reparatur vorzunehmen, bevor weitergehende Ansprüche beurteilt werden.

Durch eine Nachbehandlung dürfen dem Artikel keine unangemessenen zusätzlichen Risiken entstehen.

17. Verborgene Material- und Herstellungsfehler

Auch bei sorgfältiger und fachgerechter Behandlung können Schäden oder Veränderungen eintreten, deren Ursache bereits im Artikel selbst angelegt war und vor der Behandlung nicht erkennbar war.

Dazu gehören insbesondere:

  • ungenügende Festigkeit von Material oder Nähten
  • nicht ausreichende Farbechtheit
  • Veränderungen von Drucken
  • Ablösungen von Beschichtungen oder Verklebungen
  • Beeinträchtigungen von Knöpfen, Reissverschlüssen oder Schnallen
  • Veränderungen von Applikationen, Ornamenten, Pailletten oder Perlen
  • alters- oder nutzungsbedingte Materialschwächung
  • konstruktionsbedingte Form- oder Massveränderungen

Soweit Textilpflege Prosic solche Eigenschaften bei der üblichen fachmännischen Prüfung nicht erkennen konnte und die Behandlung fachgerecht erfolgte, richtet sich eine allfällige Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Haftung

Textilpflege Prosic haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht wurden, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Keine Haftungsbeschränkung dieser AGB gilt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.

Für Veränderungen, die trotz fachgerechter Behandlung aufgrund nicht erkennbarer Material-, Herstellungs-, Alterungs- oder Verarbeitungseigenschaften eintreten, besteht eine Haftung nur, soweit Textilpflege Prosic hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.

Die Kundin oder der Kunde hat im Schadenfall im zumutbaren Umfang an der Feststellung von Ursache, Zustand und Wert des betroffenen Artikels mitzuwirken.

19. Schadenersatz und Zeitwert

Besteht eine Ersatzpflicht für einen beschädigten oder verlorenen Artikel, richtet sich der Schaden grundsätzlich nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden zum Zeitpunkt des Schadenereignisses beziehungsweise der Auftragserteilung.

Bei der Bewertung können insbesondere berücksichtigt werden:

  • ursprünglicher Kaufpreis
  • Alter
  • Zustand
  • übliche Nutzungsdauer
  • bisherige Gebrauchsdauer
  • Abnutzung
  • Wiederbeschaffungsmöglichkeit

Die Kundin oder der Kunde kann zum Nachweis des Werts insbesondere Kaufbelege, Zahlungsnachweise oder andere geeignete Unterlagen vorlegen.

Ein automatischer Anspruch auf Ersatz des ursprünglichen Neupreises besteht nicht, soweit der tatsächliche Wert des Artikels im Schadenzeitpunkt darunter liegt.

Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.

20. Verlust von Artikeln

Kann ein zur Bearbeitung übergebener Artikel nicht zurückgegeben werden und ist Textilpflege Prosic hierfür verantwortlich, richtet sich ein Ersatzanspruch nach Ziffer 19.

Wird ein Artikel nach einer Schadenersatzleistung wieder aufgefunden, stimmen Textilpflege Prosic und die Kundin oder der Kunde das weitere Vorgehen miteinander ab.

21. Abholung fertiggestellter Artikel

Zur Abholung bereitgestellte Artikel sollen innerhalb angemessener Frist abgeholt werden.

Textilpflege Prosic kann Kundinnen und Kunden bei längerer Nichtabholung kontaktieren, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.

Artikel, die während längerer Zeit nicht abgeholt werden, können nach vorheriger angemessener Kontaktaufnahme beziehungsweise Mahnung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verwertet, entsorgt oder anderweitig behandelt werden.

Bei erkennbar wertvollen Artikeln wird vor einer solchen Massnahme nach Möglichkeit ausdrücklich Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden aufgenommen.

22. Nicht ausführbare Aufträge

Stellt sich nach Annahme heraus, dass eine vereinbarte Behandlung fachlich nicht vertretbar oder nicht durchführbar ist, kann Textilpflege Prosic die Durchführung ablehnen oder abbrechen.

Die Kundin oder der Kunde wird darüber informiert.

Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vereinbarungsgemäss erbracht wurden, können verrechnet werden.

23. Zahlung

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei Rückgabe beziehungsweise Lieferung der Textilien oder nach individueller Vereinbarung.

Für Geschäftskunden kann Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden.

Im derzeitigen Online-Anfrageprozess ist keine Vorauszahlung erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

24. Abonnemente und Leistungspakete

Für Abonnemente oder Leistungspakete gelten die bei Abschluss kommunizierten Leistungen, Mengen, Preise und Laufzeiten.

Nicht bezogene Leistungen können nur übertragen oder erstattet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Persönliche Abonnemente oder Pakete sind nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

25. Gutscheine

Gutscheine können innerhalb ihrer angegebenen Gültigkeitsdauer für Leistungen von Textilpflege Prosic eingelöst werden.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Teilnutzung kann ein verbleibendes Guthaben weiterverwendet werden, soweit das Gutscheinsystem dies vorsieht.

Besondere Bedingungen eines konkreten Gutscheins gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.

26. Rabatte und Aktionen

Rabatte und Sonderaktionen gelten nur während des angegebenen Zeitraums und unter den jeweils veröffentlichten Voraussetzungen.

Mehrere Rabatte oder Aktionen sind nur kombinierbar, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.

Preisangaben und Preisvergleiche erfolgen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.

27. Online-Anfragen und Terminwünsche

Über die Website übermittelte Termin-, Abhol- oder Lieferwünsche sind grundsätzlich unverbindliche Anfragen.

Ein Termin wird erst durch ausdrückliche Bestätigung von Textilpflege Prosic verbindlich.

Kundinnen und Kunden sind für die Richtigkeit der übermittelten Kontaktdaten, Adressen und sonstigen Angaben verantwortlich.

Automatisch generierte Eingangsbestätigungen stellen keine definitive Annahme eines Auftrags oder Termins dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders bezeichnet wird.

28. Datenschutz

Textilpflege Prosic bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Personendaten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für die Auftragsabwicklung, Kommunikation, Abholung und Lieferung, Rechnungsstellung, Kundenservice oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website.

29. Änderungen der AGB

Textilpflege Prosic kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anpassen.

Massgebend ist grundsätzlich diejenige Fassung, die bei Auftragserteilung galt.

Wesentliche Änderungen werden auf geeignete Weise veröffentlicht.

30. Schlichtung

Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine direkte Lösung.

Soweit sachlich geeignet und zugänglich, kann bei Streitigkeiten über Textilpflegeschäden auch eine fachkundige neutrale Begutachtung oder Schlichtungsstelle beigezogen werden.

31. Anwendbares Recht

Auf Vertragsverhältnisse mit Textilpflege Prosic ist Schweizer Recht anwendbar.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

32. Kontakt

Textilpflege Prosic
Kirchgasse 18
3053 Münchenbuchsee
Schweiz

Telefon: +41 31 869 02 16
E-Mail: buchsi@textilpflegeprosic.ch
Website: textilpflegeprosic.ch

Stand: Oktober 2026